Shuttleservice Kröger
0175 - 44 88 186
Shuttleservice Kröger
0175 - 44 88 186
Stornierung bis 31 Tage vor Termin
kostenlos
Stornierung 30 bis 8 Tage vor Termin
25 % des Fahrpreises
Stornierung 7 Tage vor Termin
50 % des Fahrpreises
Stornierung am gleichen Tag
100 % fällig ohne An- und Abfahrt, sofern der Wagen noch nicht losgefahren ist.
Bei gleichwertiger Belegung:
entfällt die Stornogebühr
Verhaltensregeln
sind im Fahrzeug sichtbar angebracht. Eine Nichtbeachtung durch die Fahrgäste kann zu einem vorzeitigen Abbruch der Beförderung führen. Die Fahrt gilt damit dennoch als durchgeführt und die vereinbarte, ursprüngliche Buchungsgebühr ist in voller Höhe zu leisten.
Verspätung
ist immer ärgerlich - für beide Seiten.
Verspätung durch uns
die verspätete Zeit wird hinten angehängt - die gebuchte Zeitspanne gilt.
Verspätung durch die Fahrgäste
die Fahrzeit wird entsprechend gekürzt - das Fahrtende gilt.
Das Fahrzeug fährt besetzt 6 km/h
die Gesamtfahrstrecke ist begrenzt.
Das Fahrzeug
ist ein Sonderbau und besitzt sämtliche Genehmigungen.
Strecken
unterliegen der Abwägung des jeweiligen Fahrers. Er ist Fahrzeugführer und damit für die Sicherheit des Fahrzeugs und der Fahrgäste verantwortlich.
Wunschziele
versucht der Fahrer anzufahren; gelingt dies nicht oder ist der Fahrer nicht bereit, das Ziel anzufahren, so kann ihm daraus kein Vorwurf gemacht werden und berechtigt nicht zum Kostenabzug. Wunschziele, wie z. B. auch Hofstellen, Aussichtspunkte ... sind vorab telefonisch anzumelden.
Fahrzeugdefekt
versuchen wir durch regelmäßige Wartung und Instandhaltungsmaßnahme der Fahrzeuge vorzubeugen. Sollte das Fahrzeug einmal nicht einsetzbar sein und die gebuchte Fahrt nicht durchgeführt werden können, so wird ein neuer Termin als Ersatz angeboten. Bei einem neuen Termin nach Preisanpassung, ist der alte, ursprüngliche Fahrpreis anzusetzen. Die Terminverschiebung ist schriftlich festzuhalten und der neue Termin ist innerhalb eines Kalenderjahres durchzuführen.
Witterung
können wir nicht beeinflussen. Bei Nebel, Glatteis, Schnee, Starkregen, Sturm etc. sind wir gehalten, nicht zu fahren bzw. die Fahrt ggfs. auch vorzeitig abzubrechen.
Entschädigung
sofern nicht anders vorlautend erklärt, erhält der Fahrgast keine Entschädigung für Ausfälle, Absagen oder den spontanen Abbruch der Fahrt.
Fahrpreis
Der Fahrpreis ist bei spontanem Abbruch der Fahrt aus Gründen, die der Fahrgast zu verantworten hat, in voller Höhe zum ursprünglich vereinbarten Preis zu leisten. Wird die Fahrt vom Fahrer aus Sicherheitsgründen (Witterung /Fahrzeugdefekt, ...) vorzeitig beendet, wird die Fahrt anteilig berechnet, An- und Abfahrt bleiben in voller Höhe bestehen.
Gerichtsstand
48683 Ahaus
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